Safer Use

 

Safe Use & Drogenrecht

In den meisten Kulturen existieren Regulierungsmechanismen, um die Anwendung von Rauschmitteln zu steuern. Für eine solche Regulierung wurden immer auch rechtliche Maßnahmen angewendet. Die Anwendung des Strafrechtes dient dabei weniger einer bewussten kulturellen Integration von Drogengebrauch, sondern eher dem Versuch, ein Totalverbot (Prohibition) durchzusetzen.

§ 0 Kulturelle Integration

Oft erfolgt eine kulturelle Integration von Drogengebrauch durch allgemein akzeptierte Regeln und Normen sowie durch gewachsene Traditionen, Rituale und Gebräuche. Die Entwicklung solcher kulturellen Verhaltensweisen im Umgang mit Drogen verfolgte das Ziel, eine positive Nutzung der Drogen zu ermöglichen (Heil-, Meditations- und Genussmittel) und potentielle Risiken zu senken.

§ 1 Historische Beispiele für Prohibition

Verbot von Kaffee und Tabak im 16./17. Jahrhundert

Region: Europa, besonders streng Russland und Türkei. Mit Strafen wie Gefängnis, Verbannung, Konfiszieren des Eigentums, körperliche Verstümmlungen und der Todesstrafe zeigen sich deutlich die gewalttätigen Auswirkungen.

Verbot von Süßstoff bis zum I. Weltkrieg

Region: europaweit, das einzig legal produzierende Land war die Schweiz, von wo aus ein reger Schmuggel organisiert wurde. Das Süßstoffverbot wurde mit dem Schutz der Volksgesundheit begründet

Alkoholprohibition von 1919 – 1933

Region: USA. In der Zeit des Verbotes stiegen die negativen Folgeerscheinungen des Alkoholgenusses in einen nie wieder erreichten Ausmaß an. Durch den illegalen Alkoholhandel etablierten sich kriminelle Strukturen, die bis heute – auf anderen Gebieten – aktiv sind.

§ 2 Entwicklung der neuzeitlichen Prohibition

Schanghai 1909 und in Den Haag 1911: Internationale Opiumkonferenzen. Erste Absprachen über juristische Regelungen beim Umgang mit sog. Betäubungsmitteln.

Deutschland 1920: Erste Verordnung über Verkehr mit Opium

Deutschland 1929: Erstes Deutsches Opium-Gesetz

UN 1961: Einheits-Übereinkommen über Betäubungsmittel („Singel-Convention on Narcotic Drugs“), 1971 von BR Deutschland ratifiziert

UN 1988: Wiener Konvention, 1993 von BR Deutschland ratifiziert

§ 3 Angrenzende relevante Gesetze

Irrweg der Vereinten Nationen

Indem die UNO in der internationalen Politik weiter auf die Prohibition setzt, ignoriert sie wesentliche Aspekte der Situation. Zum einen stellt sie sich in Widerspruch zu ihren eigenen, grundlegenden Wertekanon. Die Vereinten Nationen sind dafür da, die Durchsetzung von Frieden, ökologischen Verhältnissen und Menschenwürde zu unterstützen. Mit der Prohibition tun sie aber genau das Gegenteil. Sie fördern weltweit Krieg, Bürgerkrieg, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen. Wer auf den Kampf gegen Anbau und Handel mit psychoaktiven Substanzen verweist, verschweigt dabei meist den entsprechend hohen Preis.
Doch kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Wenn allein statistische Zahlen über Drogenmengen und deren Gebraucher zu Felde geführt werden, wird nichts über den konkreten Drogengebrauch ausgesagt. Befürworter der Prohibition setzen apodiktisch voraus, dass jeder Drogengebrauch an sich etwas Negatives darstellt. Damit verleugnen sie die Realität in unverantwortlicher Weise.

Medizinische, religiöse und kulturell prägende Aspekte von Drogengebrauch werden bewusst ausgeblendet. Traditionell gewachsener, kulturell integrierter Drogengebrauch wird an vielen Stellen geradezu zerstört. Das ist in vielfältiger Form gefährlich.